Arbeitshilfe zu Lenk- und Ruhezeiten
Arbeitshilfe zu den Themen
1. Lenkzeiten, Lenkpausen, Ruhezeiten, Ruhepause
1.1. Allgemeines
Die Bestimmungen über Lenkzeiten, Lenkpausen, Ruhezeiten, und die Einsatzzeit sind von zentraler Bedeutung und beeinflussen weitestgehend den Ablauf des Arbeitstages eines Lenkers.
In den folgenden Grafiken sind aus Gründen der Übersichtlichkeit die Ruhepausen/Ruhe-pausenteile (überwiegend) nicht eingearbeitet, da diese in der Praxis häufig mit Lenkpau-sen/Lenkpausenteilen zusammenfallen.
1.2. Lenkzeiten
Als Lenkzeiten zählen alle Zeiten des reinen Dienstes am Steuer, insbesondere auch verkehrsbedingte Standzeiten an Ampeln, Kreuzungen oder im Stau.
1.2.1. Tageslenkzeit
Tageslenkzeit ist die Lenkzeit zwischen zwei täglichen Ruhezeiten oder zwischen einer täglichen und einer wöchentlichen Ruhezeit
• Die Tageslenkzeit darf 9 Stunden nicht überschreiten.
Lenkzeit |
Lenkpause |
Lenkzeit |
4 ½h |
45 Min |
4 ½h |
• Zweimal wöchentlich darf die Tageslenkzeit auf 10 Stunden ausgedehnt werden.
Lenkzeit |
Lenkpause |
Lenkzeit |
Lenkpause |
Lenkzeit |
4 ½h |
45 Min |
4 ½h |
45 Min |
1h |
1.2.2. Lenkzeit pro Woche
Innerhalb einer Woche darf die gesamte Lenkzeit 56 Stunden nicht überschreiten. In der Doppelwoche (= zwei aufeinander folgende Wochen) darf die Gesamtlenkzeit höchstens 90 Stunden betragen.
Als Woche gilt die Kalenderwoche von Montag 0.00 Uhr bis Sonntag 24.00 Uhr.
Beispiele:
1. Woche 2.Woche
45 Stunden 45 Stunden
oder
40 Stunden 50 Stunden
oder
max. 56 Stunden 34 Stunden
1.3. Lenkpausen
1.3.1. Allgemeines
Lenkpausen sind gesetzlich angeordnete Unterbrechungen der Lenkzeit und dienen einerseits der Erholung des Lenkers sowie andererseits der Erhaltung der Verkehrssicherheit.
Der Lenker darf während der Lenkpausen keine anderen Arbeiten verrichten (z.B. Be- und Entladetätigkeiten oder sonstige Arbeiten).
Lenkpausen/Lenkpausenteile können mit einer Ruhepause/Ruhepausenteilen zusammen-fallen.
1.3.2. Dauer der Lenkpause
• Nach einer Lenkzeit von jeweils 4,5 Stunden hat der Lenker eine Lenkpause von
45 Minuten einzulegen, sofern er keine Ruhezeit nimmt.
Lenkzeit |
Lenkpause |
Lenkzeit |
4 ½h |
45 Min |
4 ½h |
• Die Lenkpause nach jeweils 4,5 Stunden kann zweimal geteilt werden. Der erste
Teil muss mindestens 15 Minuten, der zweite Teil mindestens 30 Minuten betragen.
Kürzere Pausen als 15 Minuten gelten nicht als Lenkpausen.
• Bei Beginn des letzten Teiles der Lenkpause darf aber die Lenkzeit von 4,5 Stunden
noch nicht überschritten sein.
Beispiel:
Lenkzeit |
Lenkpause |
Lenkzeit |
Lenkpause |
Lenkzeit |
1h |
15 Min. |
3 ½h |
30 Min. |
4 ½h |
1.3.3. Lenkpause bei Verlängerung der Tageslenkzeit
• Macht der Lenker von der Möglichkeit der Verlängerung der Tageslenkzeit (zweimal wöchentlich maximal 10 Stunden) Gebrauch, muss er nicht nur nach 4 ½ Stunden eine Lenkpause von 45 Minuten, sondern nach spätestens 9 Stunden Gesamtlenkzeit eine weitere Lenkpause von 45 Minuten einlegen, die ebenfalls in entsprechende Teilabschnitte unterteilt werden kann.
Beispiel:
Lz |
Lzp |
Lz |
Lzp |
Lz |
Lzp |
Lz |
Lzp |
Lz |
1 ½h |
15 Min. |
3h |
30 Min. |
2h |
15 Min. |
2 ½h |
30 Min. |
1h |
1.3.4. Berechnungszeitraum für die Lenkzeit
• Sobald die Lenkpause von mindestens 45 Minuten abgehalten ist, beginnt nach Aufnahme einer neuen Lenktätigkeit ein neuer Berechnungszeitraum von 4,5 Stunden Lenkzeit zu laufen.
• Nach Abhaltung der gesamten Lenkpause ist es daher nicht möglich, ein allfälliges „Lenkzeitguthaben“ (bis zum Erreichen der 4,5 Stundengrenze) noch durch Lenktätigkeit zu verbrauchen, bevor ein neuer Berechnungszeitraum für die Lenkzeit von 4,5 Stunden beginnt.
Beispiel:
Lenkzeit |
Lenkpause |
Lenkzeit |
3h |
45 Min. |
Neuer Berechnungszeitraum |
1.3.5. Lenkpause im regionalen Kraftfahrlinienverkehr bis 50 km Linienstrecke
• Im Kraftfahrlinienverkehr mit einer Linienstrecke von nicht mehr als 50 Kilometer hat der Lenker nach einer Lenkzeit von höchstens 4 Stunden eine Lenkpause von mindestens 30 Minuten einzulegen.
Beispiel:
Lenkzeit |
Lenkpause |
Lenkzeit |
4h |
30 Min. |
4 h |
• Die Lenkpause von 30 Minuten kann durch Lenkpausenteile von 2 x 20 Minuten oder 3 x 15 Minuten ersetzt werden darf. Kürzere Pausen als 15 Minuten gelten nicht als Lenkpausen. Bei Beginn des letzten Teiles der Lenkpause darf aber die Lenkzeit von 4 Stunden noch nicht überschritten sein.
Beispiel:
Lenkzeit |
Lenkpause |
Lenkzeit |
Lenkpause |
Lenkzeit |
1h |
20 Min. |
2h |
20 Min. |
4h |
oder
Lenkzeit |
Lenkpause |
Lenkzeit |
Lenkpause |
Lenkzeit |
Lenkpause |
Lenkzeit |
1,5 h |
15 Min. |
1,5 h |
15 Min. |
1 h |
15 Min. |
4 h |
• Die Lenkpause kann auch durch mehrere Lenkpausen von mindestens je 8 Minuten ersetzt werden, wenn die Gesamtdauer der Lenkpausen mindestens 1/6 der Tageslenkzeit beträgt. Kürzere Pausen als 8 Minuten gelten nicht als Lenkpausen.
Beispiel:
Lz |
Lzp |
Lz |
Lzp |
Lz |
Lzp |
Lz |
Lzp |
Lz |
Lzp |
Lz |
Lzp |
Lz |
30Min. |
10Min. |
1h |
10Min. |
1h |
10Min. |
1h |
10Min. |
1h |
10Min. |
1h |
10Min. |
30Min. |
Pausenzeiten von weniger als 20 Minuten zählen als Arbeitszeit