Dienstleistungs- und Verkehrsgewerkschaft (DuVG)


Die Dienstleistungs- und Verkehrsgewerkschaft (DuVG) ist eine erfahrene, dynamische Gewerkschaft, die sich erfolgreich für ihre Mitglieder einsetzt.

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Dienstleistung Verkehr

Arbeitshilfe zu Lenk- und Ruhezeiten

Arbeitshilfe zu den Themen

1. Lenkzeiten, Lenkpausen, Ruhezeiten, Ruhepause

1.1. Allgemeines

Die Bestimmungen über Lenkzeiten, Lenkpausen, Ruhezeiten, und die Einsatzzeit sind von zentraler Bedeutung und beeinflussen weitestgehend den Ablauf des Arbeitstages eines Lenkers.

 

In den folgenden Grafiken sind aus Gründen der Übersichtlichkeit die Ruhepausen/Ruhe-pausenteile (überwiegend) nicht eingearbeitet, da diese in der Praxis häufig mit Lenkpau-sen/Lenkpausenteilen zusammenfallen.

1.2. Lenkzeiten

Als Lenkzeiten zählen alle Zeiten des reinen Dienstes am Steuer, insbesondere auch verkehrsbedingte Standzeiten an Ampeln, Kreuzungen oder im Stau.

1.2.1. Tageslenkzeit

Tageslenkzeit ist die Lenkzeit zwischen zwei täglichen Ruhezeiten oder zwischen einer täglichen und einer wöchentlichen Ruhezeit

• Die Tageslenkzeit darf 9 Stunden nicht überschreiten.

Lenkzeit

Lenkpause

Lenkzeit

4 ½h

45 Min

4 ½h

• Zweimal wöchentlich darf die Tageslenkzeit auf 10 Stunden ausgedehnt werden.

Lenkzeit

Lenkpause

Lenkzeit

Lenkpause

Lenkzeit

4 ½h

45 Min

4 ½h

45 Min

1h

1.2.2. Lenkzeit pro Woche

Innerhalb einer Woche darf die gesamte Lenkzeit 56 Stunden nicht überschreiten. In der Doppelwoche (= zwei aufeinander folgende Wochen) darf die Gesamtlenkzeit höchstens 90 Stunden betragen.

Als Woche gilt die Kalenderwoche von Montag 0.00 Uhr bis Sonntag 24.00 Uhr.

Beispiele:

1. Woche                                2.Woche

45 Stunden                             45 Stunden

oder

40 Stunden                             50 Stunden

oder

max. 56 Stunden                      34 Stunden

1.3. Lenkpausen

1.3.1. Allgemeines

Lenkpausen sind gesetzlich angeordnete Unterbrechungen der Lenkzeit und dienen einerseits der Erholung des Lenkers sowie andererseits der Erhaltung der Verkehrssicherheit.

Der Lenker darf während der Lenkpausen keine anderen Arbeiten verrichten (z.B. Be- und Entladetätigkeiten oder sonstige Arbeiten).

Lenkpausen/Lenkpausenteile können mit einer Ruhepause/Ruhepausenteilen zusammen-fallen.

1.3.2. Dauer der Lenkpause

• Nach einer Lenkzeit von jeweils 4,5 Stunden hat der Lenker eine Lenkpause von

45 Minuten einzulegen, sofern er keine Ruhezeit nimmt.

Lenkzeit

Lenkpause

Lenkzeit

4 ½h

45 Min

4 ½h

• Die Lenkpause nach jeweils 4,5 Stunden kann zweimal geteilt werden. Der erste

Teil muss mindestens 15 Minuten, der zweite Teil mindestens 30 Minuten betragen.

Kürzere Pausen als 15 Minuten gelten nicht als Lenkpausen.

• Bei Beginn des letzten Teiles der Lenkpause darf aber die Lenkzeit von 4,5 Stunden

noch nicht überschritten sein.

Beispiel:

Lenkzeit

Lenkpause

Lenkzeit

Lenkpause

Lenkzeit

1h

15 Min.

3 ½h

30 Min.

4 ½h

1.3.3. Lenkpause bei Verlängerung der Tageslenkzeit

• Macht der Lenker von der Möglichkeit der Verlängerung der Tageslenkzeit (zweimal wöchentlich maximal 10 Stunden) Gebrauch, muss er nicht nur nach 4 ½ Stunden eine Lenkpause von 45 Minuten, sondern nach spätestens 9 Stunden Gesamtlenkzeit eine weitere Lenkpause von 45 Minuten einlegen, die ebenfalls in entsprechende Teilabschnitte unterteilt werden kann.

Beispiel:

Lz

Lzp

Lz

Lzp

Lz

Lzp

Lz

Lzp

Lz

1 ½h

15 Min.

3h

30 Min.

2h

15 Min.

2 ½h

30 Min.

1h

1.3.4. Berechnungszeitraum für die Lenkzeit

• Sobald die Lenkpause von mindestens 45 Minuten abgehalten ist, beginnt nach Aufnahme einer neuen Lenktätigkeit ein neuer Berechnungszeitraum von 4,5 Stunden Lenkzeit zu laufen.

• Nach Abhaltung der gesamten Lenkpause ist es daher nicht möglich, ein allfälliges „Lenkzeitguthaben“ (bis zum Erreichen der 4,5 Stundengrenze) noch durch Lenktätigkeit zu verbrauchen, bevor ein neuer Berechnungszeitraum für die Lenkzeit von 4,5 Stunden beginnt.

Beispiel:

Lenkzeit

Lenkpause

Lenkzeit

3h

45 Min.

Neuer Berechnungszeitraum

1.3.5. Lenkpause im regionalen Kraftfahrlinienverkehr bis 50 km Linienstrecke

• Im Kraftfahrlinienverkehr mit einer Linienstrecke von nicht mehr als 50 Kilometer hat der Lenker nach einer Lenkzeit von höchstens 4 Stunden eine Lenkpause von mindestens 30 Minuten einzulegen.

Beispiel:

Lenkzeit

Lenkpause

Lenkzeit

4h

30 Min.

4 h

• Die Lenkpause von 30 Minuten kann durch Lenkpausenteile von 2 x 20 Minuten oder 3 x 15 Minuten ersetzt werden darf. Kürzere Pausen als 15 Minuten gelten nicht als Lenkpausen. Bei Beginn des letzten Teiles der Lenkpause darf aber die Lenkzeit von 4 Stunden noch nicht überschritten sein.

Beispiel:

Lenkzeit

Lenkpause

Lenkzeit

Lenkpause

Lenkzeit

1h

20 Min.

2h

20 Min.

4h

oder

Lenkzeit

Lenkpause

Lenkzeit

Lenkpause

Lenkzeit

Lenkpause

Lenkzeit

1,5 h

15 Min.

1,5 h

15 Min.

1 h

15 Min.

4 h

• Die Lenkpause kann auch durch mehrere Lenkpausen von mindestens je 8 Minuten ersetzt werden, wenn die Gesamtdauer der Lenkpausen mindestens 1/6 der Tageslenkzeit beträgt. Kürzere Pausen als 8 Minuten gelten nicht als Lenkpausen.

Beispiel:

Lz

Lzp

Lz

Lzp

Lz

Lzp

Lz

Lzp

Lz

Lzp

Lz

Lzp

Lz

30Min.

10Min.

1h

10Min.

1h

10Min.

1h

10Min.

1h

10Min.

1h

10Min.

30Min.

Pausenzeiten von weniger als 20 Minuten zählen als Arbeitszeit