Das Arbeitszeitgesetz zur Wochenruhezeit:
ArbZG § 9 Sonn – und Feiertagsruhe.
(1) Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht
beschäftigt werden. 1)
(2) In mehrschichtigen Betrieben mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht kann Beginn
oder Ende der Sonn – und Feiertagsruhe um bis zu sechs Stunden vor oder
zurückverlegt werden, wenn für die auf den Beginn der Ruhezeit folgenden
24 Stunden der Betrieb ruht.
(3) Für Kraftfahrer und Beifahrer kann der Beginn der 24 stündigen Sonn und
Feiertagsruhe um bis zu zwei Stunden vorverlegt werden.
Anmerkungen:
Weiterlesen
Die neuen Tarifverträge stehen für den privaten Omnibusverkehr in Mönchengladbach für die Mitglieder der GÖD bei der Veolia Verkehr West GmbH.
Gemeinsam sind wir stark!
Die GÖD hat durch sachliche Verhandlungen für ihre Mitglieder eine tarifliche Sicherheit durch den Abschluss eines Manteltarifvertrages, Lohntarifvertrages und Gehaltstarif-vertrages den Erhalt der Arbeitsplätze im privaten Omnibusgewerbe NRW bei der Firma Veolia Verkehr West GmbH gesichert.
Weiterlesen
Wieder WIRKLICH mehr Geld !!!
Die GÖD hat wieder einmal durch sachliche Verhandlungen eine deutliche Steigerung der Löhne und Gehälter und gleichzeitig den Erhalt der Arbeitsplätze im privaten Omnibusgewerbe NRW gesichert – und zusätzlich Ihren Mitgliedern keine unnötige Last von Streiks mit den damit verbundenen finanziellen Einbußen aufbürden müssen.
Wir konnten einen Abschluss schaffen, der den Kolleginnen und Kollegen wieder effektiv mehr im Geldbeutel lässt.
Weiterlesen
Erläuterungen zu Artikel 5 der 561/2006/EG.
Im neuen Artikel 5 VO (EG) 561/2006 wurden die Vorschriften aus Artikel 5 der (EWG) 3820/85 zum Mindestalter der Fahrer nicht übernommen. Allerdings gelten Übergangsfristen nach Artikel 15 Absatz 1 Richtlinie 2003/59/EG bi8s zu en dort genannten Terminen für Artikel 5 Absätze 1, 2 und 4 der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85.
Weiterlesen