Dienstleistungs- und Verkehrsgewerkschaft (DuVG)


Die DuVG will den Ausbau der sozialen Marktwirtschaft und die Beteiligung der
Arbeitnehmer am Produktivkapital. Eine soziale Absicherung der Arbeitnehmer.
Eine funktionsgerechte Mitbestimmung und die Anerkennung von Leistung im
Beruf. Eine gleichwertige Entlohnung für Männer und Frauen.

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Browsertyp und Browserversion

 

verwendetes Betriebssystem

 

Referrer URL

 

Hostname des zugreifenden Rechners

 

Uhrzeit der Serveranfrage

 

 

Diese Daten sind nicht bestimmten Personen zuordenbar. Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen. Wir behalten uns vor, diese Daten nachträglich zu prüfen, wenn uns konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Nutzung bekannt werden.

  

Kontaktformular

  

Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.

 

Quelle: https://www.e-recht24.de

Ansprechpartner für den Datenschutz: Gregor Targowski

 

 

Rechtsschutzordnung der DuVG

Rechtsschutzordnung der Dienstleistungs- und Verkehrsgewerkschaft

Der Vorstand der DuVG hat am 31.05.2019 im Rahmen der Vorstandssitzung folgende Neufassung der Rechtsschutzordnung erlassen:

1.) Rechtsschutz wird gewährt in allen Angelegenheiten des Dienst-, Arbeits- und Sozialrechts. Er wird ferner gewährt, wenn eine Inanspruchnahme wegen Betätigung für die DuVG vorliegt, und umfaßt die Rechtsberatung und die Vertretung vor den

a) Arbeitsgerichten
b) Sozialgerichten
c) Verwaltungsgerichten
d) Disziplinargerichten
e) Behörden.

Er wird gewährt bei Streitigkeiten, die sich aus dem Beschäftigungsverhältnis ergeben oder mit diesem in unmittelbarem Zusammenhang stehen, wenn der Arbeitgeber im Geltungsbereich des Grundgesetzes seinen Betriebs- oder Wohnsitz hat, bei zwischenstaatlichen Einrichtungen, auch wenn sie ihren Sitz außerhalb dieses Geltungsbereiches haben.

Rechtsschutz wird nicht gewährt, soweit für Rechtsschutzversicherungen Eintrittspflicht besteht.

2.) Eine mindestens sechsmonatige Mitgliedschaft ist Voraussetzung. Der Nachweis lückenloser Leistung des Gewerkschaftsbeitrages ist zu erbringen.

3.) Zur Gewährung des Rechtsschutzes hat das Mitglied einen schriftlichen Antrag (s. Anlage) mit eingehender Sachschilderung und Beifügung der Beweisunterlagen über den geschäftsführenden Vorstand zu richten und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

Eine Prozessvertretung wird nur übernommen, wenn nach rechtlicher Beurteilung seitens des Landesverbandes hinreichende Erfolgsaussichten bestehen.

Über die Gewährung von Rechtsschutz entscheidet:

a) für die erste Instanz: der Vorsitzende nach Anhörung des Sachbearbeiters für Rechtsschutzfälle,
b) für die zweite Instanz: der geschäftsführendeVorstand nach Anhörung des Sachbearbeiters für Rechtsschutzfälle.

Bei Ablehnung eines Rechtsschutzantrages entscheidet auf nochmaligen Antrag der Vorstand endgültig.

4.) Die Höhe des Rechtsschutzes beträgt das 120-fache des Monatsbeitrags. Höhere Kosten trägt das Mitglied. Über evtl. Ausnahmen entscheidet der geschäftsführende Vorstand.

5.) Der Rechtsschutz umfaßt neben der Stellung eines sachkundigen Prozessvertreters die Übernahme der Prozess- und Gerichtskosten. In höheren Instanzen, insbesondere vor den obersten Bundesgerichten, kann bei zweifelhafter Rechtslage die Einlegung von Rechtsmittel von einer angemessenen Kostenbeteiligung des Klägers abhängig gemacht werden.

6.) Rechtsauskünfte sind nur verbindlich, wenn sie von den zu 3.) a) und b) genannten Instanzen schriftlich erteilt werden.

7.) Die Übernahme und Fortführung eines vom Kläger selbst eingeleiteten Prozesses kann nur vorgenommen werden, wenn die Klageerhebung durch den Kläger zur Fristwahrung geboten war und die Voraussetzungen zu Ziffer 2.) und 3.) Abs. 2 vorliegen.

8.) Die dem Mitglied anläßlich der Durchführung von Rechtsstreitigkeiten entstehenden persönlichen Kosten sind nicht erstattungsfähig.

9.) Schuldhaft unrichtig gemachte Angaben des Mitglieds berechtigen die Gewerkschaft zur sofortigen Einstellung des Rechtsschutzes.

10.) Eine Kostenübernahme für Gutachten - insbesondere in Verfahren vor den Sozialgerichten - ist ausgeschlossen.

11.) Ein Anspruch auf Prozessvertretung durch einen bestimmten Bevollmächtigten ist nicht gegeben. Ein Prozess wird grundsätzlich durch beauftragte Gewerkschaftsangestellte oder Bevollmächtigte der Gewerkschaft vertreten.

12.) Ein erneuter Rechtsschutz wird i. d. R. erst nach einer weiteren 6-monatigen Wartezeit (bezogen auf den Erstantrag) gewährt. Im Einzelfall entscheidet der geschäftsführende Vorstand.

13.) Die Rechtsschutzordnung tritt mit Wirkung vom 10. September 2016 in Kraft.

Mönchengladbach 31.05.2019

Bitte laden Sie das PDF Dokument herunter und senden Sie dieses ausgefüllt unter Beifügung der letzten Lohn/Gehaltsbescheinigung an die Geschäftsstelle in Mönchengladbach.
Anhänge:
Diese Datei herunterladen (Antrag Rechtsschutz.pdf)Antrag Rechtsschutz421 KB

Wir die DuVG

duvg sicher am seilWillkommen auf der Homepage der DuVG.

Mit dieser Info möchten wir über eine kleine - aber sehr wichtige - Änderung informieren.

Der Delegiertenkongress unserer Gewerkschaft hat am 25. Mai 2019 die Änderung des § 1 der Satzung mit Wirkung vom 1. Juni 2019 beschlossen. Der § 1 regelt den Namen unserer Gewerkschaft.

Dieser wurde abgeändert. Somit heißt unsere Gewerkschaft ab dem 1. Juni 2019

Dienstleistungs- und Verkehrsgewerkschaft (DuVG).

Wir haben uns für diese Namensänderung entschieden, um den schon jahrelang dauernden Rechtsstreit mit der
gleichnamigen GÖD zu beenden und unsere Mitglieder noch effektiver betreuen zu können.

Selbstverständlich verbleibt sonst alles „beim Alten“. Es ergeben sich keinerlei Änderungen in der Mitgliedschaft,
der Freizeitunfallversicherung und den bestehenden Tarifverträgen.

Wir freuen uns, dass Sie unsere Internet-Präsenz besuchen. Als moderne Gewerkschaft wollen wir Sie gerne auch
online mit allen Informationen rund um unsere Angebote und die aktuelle Tarifpolitik versorgen.
Die Dienstleistungs- und Verkehrsgewerkschaft ist eine Gewerkschaft für alle Bereiche des klassischen
öffentlichen Dienstes, die diese Aufgaben übertragen bekommen haben; außerdem für Dienstleistungen
öffentlicher oder privater Unternehmen bzw. Betriebe.

Als Mitglied der DuVG können Sie die gültigen Tarifverträge, die mit uns geschlossen wurden,
kostenlos zugesandt bekommen.

Impressum

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Dienstleistungs- und Verkehrsgewerkschaft (DuVG)

Geschäftsstelle

Fockestr. 38

41069 Mönchengladbach

Kontakt:

Telefon: +49 (0) 21 61 30 76 17

Telefax: +49 (0) 21 61 30 76 18

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Umsatzsteuer

Wir sind von der Umsatzsteuer befreit.

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:

Jürgen Cremer

Fockestr. 38

41069 Mönchengladbach

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Quelle: https://www.e-recht24.de