Dienstleistungs- und Verkehrsgewerkschaft (DuVG)


Die Repräsentanten und Vorstände der DuVG arbeiten ehrenamtlich auf der Basis
des Grundgesetzes mit unumstößlichen ethischen und moralischen Werten,
deshalb können wir die Mitgliedsbeiträge so gering halten und das bei
entsprechender Qualität und Leistung.

slide image 1

Neuigkeiten

Tariferhöhung Transdev

Tarifeinigung für das private Kraftomnibusgewerbe der Transdev West GmbH und Transdev Süd-West GmbH

Der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD)® ist es gelungen, mit seinem Tarifausschuss für die Beschäftigten in diesen Unternehmen die neuen

·         Manteltarifverträge

·         Lohntarifverträge und

·         Gehaltstarifverträge auszuhandeln.

Für die Beschäftigten der Unternehmen Transdev West GmbH und der Transdev Süd-West GmbH wurden die Haustarifverträge unterzeichnet.

Diese Abschlüsse umfassen die Manteltarifverträge und die Lohn- und Gehaltstarifverträge ab dem 01.Januar 2016.

Ein deutliches Plus konnten die Tarifvertragspartner in der Einstiegslohngruppe 1 bei den Omnibusfahrern mit jährlich 6,6 % erreichen. Für die Lohngruppe 2, Beschäftigte als Omnibusfahrer mit einer Betriebszugehörigkeit von einem Jahr und sechsjähriger entsprechender Tätigkeit entspricht die Erhöhung 2,4 % jährlich. Die neue Lohngruppe 3 mit einer Tätigkeit als Omnibusfahrer von 12 Jahren und 2-jähriger Betriebszugehörigkeit macht die Lohnerhöhung zur alten Lohngruppe 2 2,83 % aus.

Diese Erhöhungen sind die Summen aller Erhöhungen aus der Jahressonderzahlung, Urlaubsgeld, Linienzuschlag, bezogen auf den Stundenlohn.

Im Angestelltenbereich entspricht die Erhöhung 2,5 % jährlich

Im Werkstattdienst entspricht die Erhöhung 3,8 % jährlich

Die Laufzeit der Tarifverträge beträgt 4 Jahre und gibt den Unternehmen Planungssicherheit auf längerer Sicht und macht mit diesen Abschlüssen im Lohnbereich den Beruf des Busfahrers attraktiver.

Die Tarifvertragsparteien vereinbarten bei Abschluss eines neuen Flächentarifvertrages unverzüglich Gespräche zwecks Anpassung der tarifvertraglichen Regelungen aufzunehmen.

Für Arbeitnehmer, für die am 31.12.2015 günstigere Regelungen aufgrund des alten Tarifvertrages galten, bleiben diese erhalten.

Diese Tarifverträge wurden von den Beschäftigten der Unternehmen und unseren Fachleuten gestaltet.

·         Sie selbst sollen mitreden,

·         sich selbst einbringen und

·         mitbestimmen.

Gestalten wir die Zukunft mit Ihrer Mitgliedschaft zur GÖD gemeinsam.

Nutzen Sie Ihre Chance zur konstruktiven Veränderung und werden Sie Mitglied der GÖD!

ZURÜCK