Information für Pflegeberufe
Information für Pflegeberufe
Krisen in den Pflegeberufen beseitigen
Der Pflegemissstand ist eine der größten Herausforderungen unserer Generation und Aufgabe unserer Gewerkschaft. Der Begriff Pflegenotstand ist in den Medien allgegenwärtig und spätestens seit der Corona - Pandemie auch Branchenfremden bekannt. Pflegenotstand beschreibt den Versorgungsengpass der Alten- und Krankenpflege, der insbesondere durch einen Pflegekräftemangel gekennzeichnet ist.
Pflegenotstand: Ursachen und Treiber
Die Treiber des Pflegenotstands, die zur Verschärfung der aktuellen Lage in der Pflegebranche führen, sind folgende:
- Das Finanzierungssystem der Pflegeeinrichtungen, das auf der Pflegeversicherung beruht. Es erlaubt teilweise keine Einstellung von notwendigem Pflegepersonal.
- Der demographische Wandel und die immer älter werdende Gesellschaft wirken in dreifacher Weise negativ auf den Pflegenotstand.
- Schlechte Arbeitsbedingungen – wenig attraktiv für junge Auszubildende und ein Grund für die Abwanderung von hochqualifizierten Pflegefachkräften in andere Branchen. Der Stress ist groß, die psychischen und körperlichen Anforderungen durch die Arbeit am Patienten und immer wieder wechselnde Schichtdienste enorm. Es entsteht ein erhöhter Krankenstand von durchschnittlich 20 %.
Die anfallende Arbeit wird nun auf wenige Schultern verteilt und das verfügbare Personal muss am Limit / Auslastung arbeiten – und dies oft über mehrere Monate.
Der durch mehr Belastung hervorgerufene Krankenstand wirkt sich wie in einem Teufelskreis verschärfend auf die aktuelle Lage aus.
Die Zukunftssicherung der Pflegeberufe erleidet einen Knick und das „Alt werden im Beruf“ erscheint fast unmöglich. - Angehörige beenden Pflegetätigkeit. Angehörige stehen kurz davor aufgrund der körperlichen und mentalen Belastung ihre Pflegetätigkeit vollständig einzustellen. Auch gibt es immer weniger Angehörige, die die Pflege ihrer Verwandten übernehmen können. Oft leben die Kinder weit weg und sind beruflich stark eingebunden, sodass es ohne professionelle Hilfe nicht geht. Die Anerkennung der persönlichen Pflegeleistung sollte in der Rentenversicherungszeit für die Rentenversicherung einfließen.
- Unterdurchschnittliches Gehalt. Das Gehalt ist bekannt als einer der Faktoren, mit denen man versucht in anderen Branchen strapaziöse Arbeitsbedingungen zu kompensieren, wie z.B. bei Fluglotsen. Die aktuellen Gehälter in der Pflegebranche sind trotz der harten und anspruchsvollen Arbeitsbedingungen oft nicht gut genug.
- Leasingkräfte verstärken den Trend. Eines der Themen, bei denen sich die verschiedenen Parteien in der Pflege- und Gesundheitsbranche einig sind, ist, dass Leasingkräfte (auch bekannt als Zeit- oder Leiharbeiter) einer der Treiber des Pflegenotstands sind. Es besteht Einigkeit unter den verschiedenen Parteien, dass Leasingkräfte nur zum Ausgleich von Spitzenkapazitätsauslastungen eingesetzt werden sollen. Ein Gefühl der „Unfairness“ und des Ungleichgewichts macht sich breit und treibt viele Pflegekräfte in den Leiharbeitermarkt oder ganz aus der Branche. Die Probleme, die durch Leasingkräfte für die Branche hervorgerufen werden, drücken die hohen Kosten für Leiharbeiterfirmen auf die den geringen Margen Personalbestand der Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen.
- Trend hin zur stationären Pflege. Des Weiteren ist aktuell ein Trend von der ambulanten Pflege hin zur stationären Pflege zu beobachten. In der ambulanten Pflege kommt eine Pflegekraft auf 2,06 Pflegebedürftige. In der stationären Pflege ist das Verhältnis fast 1 zu 1. Durch diesen Trend werden nochmals mehr Pflegefachkräfte in naher Zukunft benötigt.
Die Situation in deutschen Krankenhäusern beschreibt die folgende Information:
Mangelnde Investitionsfähigkeit der Krankenhäuser.
3 von 4 Krankenhäusern sind aufgrund hoher Arbeitsbelastungen und schlechter Arbeitsbedingungen sowie einer hohen Fluktuation im Bereich der Pflege nicht investionsfähig.
Deutsche Kliniken haben vergleichsweise wenige Pflegekräfte.
Deutschland ist bei der Anzahl von Pflegekräften pro Belegungstag im Vergleich mit den OECD-Ländern auf dem letzten Platz mit 13 Patienten pro Pflegefachkraft.
- Hohe Arbeitsbelastung
für Pflegekräfte und die Zeit pro Patienten zu niedrig durch zusätzliche erhöhte administrative Aufgaben für die Dokumentationspflicht und die Verlagerung des Pflegeaufwands auf Pflegehilfskräfte.
Was ist zu tun?
- Die Einführung einer generalisierten Pflegeausbildung. Das bedeutet, dass es keine separate Ausbildung mehr für Alten-, Gesundheits- und Krankenpfleger geben wird. Stattdessen wird es eine Ausbildung mit dem Abschluss „Pflegefachmann “oder „Pflegefachfrau“ geben. Diese Ausbildung ist von der EU anerkannt. Die Ausbildung ist gratis und muss vergütet werden.
Die Wahlmöglichkeit, sich nach 2 Jahren in verschiedenen Pflegebereichen Altenpflege, Kinderkrankenpflege und Krankenpflege zu spezialisieren, bleibt erhalten.
Anders als früher können Hauptschüler nur durch den Umweg der Pflegehelferausbildung den Einstieg in die Pflegefachfrau/mann- Ausbildung schaffen. - Es fehlt an Fort- und Weiterbildungsseminaren für Praxisanleiter mit der berufspädagogischen Fortbildung jährlich 24 Std.
- Erhöhung des Personalschlüssels auf 1:10 pro Auszubildenden
- Das Fachpflegeeinwanderungsgesetz soll Pflegekräften aus dem Ausland die Arbeit und Einreise erleichtern.
- Mit einem Gesetz für bessere Löhne in der Pflege werden verbindliche Lohnuntergrenzen geschaffen.
- Zur Verbesserung der Pflege im Krankenhaus sollen Personalkosten für die Pflege am Bett in jedem Krankenhaus ermittelt werden. Dafür sollen die Kostenträger zahlen.
Wir, die DuVG fordern, weiterhin:
- Die Einführung eines verbindlichen Personalschlüssels für Kliniken.
- Verbesserung der Einstiegs-, Umstiegs- und Fortbildungschancen auch durch Ermöglichung von Umschulungen
- Die Möglichkeit für längere bezahlte Arbeitszeiten durch Umwandlung von Teilzeit- auf Vollzeitbeschäftigung. Familienfreundliche Arbeitszeiten sind auf Grund des Schichtdienstes kaum möglich.
- Die Erweiterung der Erholungsphasen im Erholungsurlaub am Stück.
- Die Anerkennung der persönlichen Pflegeleistung in der Familie muss in der Rentenversicherungszeit für die Rentenversicherung einfließen.