Dienstleistungs- und Verkehrsgewerkschaft (DuVG)


Die Repräsentanten und Vorstände der DuVG arbeiten ehrenamtlich auf der Basis
des Grundgesetzes mit unumstößlichen ethischen und moralischen Werten,
deshalb können wir die Mitgliedsbeiträge so gering halten und das bei
entsprechender Qualität und Leistung.

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Rechtsprechung

Beamte haben Anspruch auf Beihilfe

Beamte haben Anspruch "auf Beihilfe"; Dienstherr muss Pflege sichern
Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hat am 18.04.08 ein Urteil gefällt, das Signalwirkung für Tausende pflegebedürftige Beamte und deren Angehörige in NRW haben dürfte.

Konkret hatten sich die Richter mit der Klage einer 90-jährigen Beamtenwitwe befasst.

Die Seniorin lebt in einem Pflegeheim - ihre Pension sowie ihre Beihilfe, die Beamte und deren Angehörige bei Krankheiten und im Pflegefall erhalten, reichen aber nicht aus um die monatlichen Kosten von rund 3500 Euro zu bezahlen. Jeden Monat entsteht eine Lücke von 520 Euro.Die zuständige Behörde lehnte den Antrag auf Erhöhung der Beihilfe jedoch ab. Damit wäre der Seniorin nur noch der Gang zum Sozialamt geblieben. Ob sie dort jedoch erfolgreich gewesen wäre, ist zweifelhaft. Bei der Sozialhilfe wird das Vermögen der Betroffenen angerechnet, bei der Beihilfe nicht.

Das Gericht stellte sich nun eindeutig auf die Seite der Seniorin.Es entschied, dass die Stadt die Beihilfe neu berechnen müsse. Die Vorsitzende Richterin sagte: „Der Staat wäre fein raus, wenn er auf die Sozialhilfe verweisen könnte."Ausdrücklich betonte die Richterin, dass zwischen Beamten und dem Staat ein gegenseitiges Treueverhältnis bestehe. "Der Dienstherr muss dabei im Blick haben, dass der Beamte und seine Familie auch im Fall der Pflegebedürftigkeit angemessen versorgt werden." Müssten Beamte Sozialhilfe beantragen, würde dies die Verabschiedung von den rechtlich verankerten Kernsätzen des Beamtentums bedeuten, das nicht nur Rechte kenne, sondern auch Pflichten.
Die 3. Kammer berief sich dabei auch auf das Oberverwaltungsgericht Münster, das im November ein ähnliches Urteil gefällt hatte. Zuvor wurde in der Rechtsprechung lange Zeit die Sozialhilfe favorisiert. Die Behörde hat bereits angekündigt, Berufung einzulegen. (AZ: 3 K 535/05)