Neues aus der Rechtsprechung
Hier Eingruppierung nach TV-L Entgeltgruppe 9 – 11
Ein Meister ist einem Bachelor gleichzustellen. Eine berufliche und akademische Bildung sind gleichwertig.
Dies stellte auch das Bundesministerium für Bildung und Forschung durch Beschluss des Bundes, der Länder und Sozialpartner fest. (u.a. Pressemitteilung 012/2014)
Es erfolgte eine Gleichstellung des Bachelorabschlusses mit den Ausbildungen zum Industriemeister, Handwerksmeister und Fachwirt.
Siehe hierzu die Urteile AG Köln 12 Ca 2168/17 v. 08.03.18, Berichtigung AG Köln v. 02.05.18, LAG Köln 8 Sa 272/18 und BAG 4 AZN 695/19 v.11.09.19
Betriebliche Arbeitszeit durch das Bundesarbeitsgericht geregelt
Hier: Zeiten für das An- und Ablegen einer besonders auffälligen Dienstkleidung
Siehe auch Beschlussbegründung vom 17.11.2015 1 ABR 76/13
Die betriebliche Arbeitszeit im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG kann die Zeiten für das An- und Ablegen einer besonders auffälligen Dienstkleidung umfassen. Um eine solche handelt es sich, wenn die Arbeitnehmer im öffentlichen Raum aufgrund der Ausgestaltung ihrer Kleidungsstücke ohne Weiteres als Angehörige ihres Arbeitgebers erkannt werden können.
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