Tarifeinigung
Tarifeinigung für das private Kraftomnibusgewerbe für das Land Nordrhein Westfalen !
Am 24.08.2011 wurde in den Tarifverhandlungen zwischen dem Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen e.V. und dem Bundesverband der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD) und der DHV ein gutes Ergebnis im Lohn- und Gehaltstarifvertrag erzielt.
Im Ergebnis liegt der Abschluss über den der anderen Gewerkschaften in der dieser Branche.
Das Ergebnis im Überblick:
- Die Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen werden ab 01.10.2011 um
2,1 % und ab 01.10.2012 um weitere 2,0 % erhöht. - Die Lohn- und Gehaltstarifverträge können frühestens zum 30.09.2013 gekündigt werden.
- In § 4 GTV wird die Staffelung in der Gehaltsgruppe neu gefasst:
- In § 14 Abs2 Satz 1 MTV wird mit Wirkung ab 01.01.2012 die bisherige
letzte Stufe der bisher altersabhängigen Urlaubsstaffelung gestrichen und
durch folgende Betriebszugehörigkeitsstufen ersetzt:
mind. 10 Jahren 29 Tage
mind. 15 Jahren 30 Tage - GÖD und DHV können diesen Abschluss bis zum 02.09.2011 widerrufen
Der neue Lohn- und Gehaltstarifvertrag vom 24.08.2011. für die kaufmännischen und technischen Angestellten und Auszubildenden, sowie für die gewerblichen Arbeitnehmer lösen die Tarifverträge vom 08.07.2009 ab und sichert für die Zukunft den Arbeitsplatz. Diese Tarifverträge wurden von den Beschäftigten der Branche und unseren Fachleuten gestaltet.
Sie selbst sollen mitreden, sich selbst einbringen und mitbestimmen.
Gestalten wir die Zukunft mit Ihrer Mitgliedschaft zur GÖD gemeinsam
Nutzen Sie Ihre Chance zur konstruktiven Veränderung und werden Sie Mitglied der GÖD!
Übrigens: Tarifverträge gelten gem. § 4 Tarifvertragsgesetz nur für Mitglieder der tarifabschließenden Gewerkschaft!!